Der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG

(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. (2) Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

a) bis 11.784 Euro (Grundfreibetrag):                                                      0;

b) von 11.785 Euro bis 17.005 Euro:                                                        (954,8 · y + 1.400) · y;

c) von 17.006 Euro bis 66.760 Euro:                                                        (181 · z + 2.397) · z +9 91,21;

d) von 66.761 Euro bis 277.825 Euro:                                                     0,42 · x – 10.636,31;

e) von 277.826 Euro an:                                                                                   0,45 · x – 18.971,06.

(3) Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. (4) Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 17.005 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. (5) Die Größe „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. (6) Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Die tarifliche Einkommensteuer in Deutschland wird anhand von verschiedenen Einkommensstufen progressiv berechnet, wie im Einkommensteuertarif ab dem Veranlagungszeitraum 2024 beschrieben. Jede Stufe definiert eine unterschiedliche Formel zur Berechnung der Einkommensteuer abhängig vom zu versteuernden Einkommen (x). Hier wird erklärt, wie diese Einkommensstufen und Formeln funktionieren:

Einkommensstufen und Formeln

Zone a): bis 11.784 Euro (Grundfreibetrag)

Steuer = 0 €
Für Einkommen bis 11.784 € wird keine Einkommensteuer erhoben. Dies ist der Grundfreibetrag, der sicherstellen soll, dass ein grundlegendes Existenzminimum
steuerfrei bleibt.

Zone b): 11.785 Euro bis 17.005 Euro

Steuer = (954,8 * y + 1.400) * y
Die Größe y ist dabei definiert als:
y = (x – 11.784) / 10.000
Hierbei wird das zu versteuernde Einkommen, das den Grundfreibetrag von 11.784 € übersteigt, mit der oben genannten Formel berechnet. Der Parameter y ist ein
 Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommensanteils.

Zone c): 17.006 Euro bis 66.760 Euro

Steuer = (181 * z + 2.397) * z + 991,21
Die Größe z ist definiert als:
z = (x – 17.005) / 10.000
Das zu versteuernde Einkommen, das 17.005 € übersteigt, wird mit dieser Formel berechnet. Der Parameter z entspricht einem Zehntausendstel des Einkommens über 17.005 €.

Zone d): 66.761 Euro bis 277.825 Euro

Steuer = 0,42 * x – 10.636,31
In dieser Zone wird das Einkommen mit einem konstanten Grenzsteuersatz (Spitzensteuersatz)  von 42 % besteuert, abzüglich eines Betrags von 10.636,31 €. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie stark jede zusätzliche Einheit Einkommen (in diesem Fall ein Euro) innerhalb der Tarifzone d besteuert wird.

Zone e): ab 277.826 Euro

Steuer = 0,45 * x – 18.971,06
Für Einkommen ab 277.826 € gilt der sogenannte Reichensteuersatz  von 45 % abzüglich eines Betrags von 18.971,06 €. Dies betrifft vor allem sehr hohe Einkommen, die mit einer höheren Progression belastet werden.

Zusammenfassung der Variablen

y: Ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag von
11.784 € übersteigenden Teils des zu versteuernden Einkommens:
y = (x – 11.784) / 10.000

z: Ein Zehntausendstel des 17.005 € übersteigenden Teils des zu versteuernden
Einkommens:
z = (x – 17.005) / 10.000

x: Das zu versteuernde Einkommen, auf einen vollen Euro-Betrag abgerundet.

Weitere Hinweise zur Berechnung

Der sich ergebende Steuerbetrag ist jeweils auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wie es in Absatz (6) der Regelungen gefordert wird.

Die Steuerberechnung ist progressiv gestaltet, das bedeutet, dass der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen steigt, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.

Mathematische Bedeutung

Die genannten Formeln zeigen eine progressive Steuerstruktur, bei der die Steuerlast mit wachsendem Einkommen kontinuierlich ansteigt. Dies erfolgt durch unterschiedliche Funktionen, die jeweils in einem bestimmten Einkommensintervall zur Anwendung kommen. Jede Zone ist durch spezifische mathematische Funktionen gekennzeichnet, die sicherstellen, dass das System sozial gerecht bleibt, indem es höhere Einkommen stärker besteuert.

In den Zonen b) und c), in denen nichtlineare Formeln verwendet werden, sorgt die Definition von y und z dafür, dass die Steuer mit dem Anstieg des Einkommens progressiv anwächst. Das bedeutet, dass die Belastung in diesen Einkommensbereichen stärker ansteigt, um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten.

Fazit

Das deutsche Einkommensteuersystem für 2024 zeichnet sich durch eine progressive Besteuerung aus, die durch unterschiedliche Steuersätze und -formeln für verschiedene Einkommensstufen umgesetzt wird. Dadurch soll die Steuerbelastung je nach Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen gestaffelt werden, wobei insbesondere höhere Einkommen stärker besteuert werden.

Die Begriffe Grenzsteuersatz, Differenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz sind zentrale Konzepte im Steuerrecht und in der Steuerplanung. Sie beschreiben verschiedene Ansätze, wie Steuern in Relation zum Einkommen oder zu einer Einkommensänderung betrachtet werden:

Grenzsteuersatz:
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie stark eine zusätzliche Einheit Einkommen (z. B. ein Euro) besteuert wird. Er ist insbesondere in progressiven Steuersystemen von Bedeutung, da mit steigendem Einkommen höhere Steuersätze angewendet werden. Der Grenzsteuersatz beeinflusst Entscheidungen über Mehrarbeit oder Investitionen, da er die „Kosten“ zusätzlicher Einnahmen bestimmt.

Differenzsteuersatz:
Der Differenzsteuersatz beschreibt die Steuerbelastung einer Einkommenssteigerung in einem bestimmten Intervall, indem er die Differenz der Steuerbeträge zwischen zwei Einkommenshöhen ins Verhältnis zur Einkommensdifferenz setzt. Dieser Begriff findet vor allem bei der Analyse von Steuerprogression und Einkommensveränderungen Anwendung.

Durchschnittssteuersatz:
Der Durchschnittssteuersatz gibt den Anteil der gesamten Steuerlast am gesamten zu versteuernden Einkommen an. Er wird berechnet, indem die gezahlten Steuern durch das Gesamteinkommen geteilt werden. Der Durchschnittssteuersatz ist ein Maß für die tatsächliche durchschnittliche Steuerbelastung und erleichtert Vergleiche zwischen Steuerzahlern oder Systemen.

Diese Begriffe helfen, die Steuerlast aus verschiedenen Perspektiven zu analysieren und deren Auswirkungen auf wirtschaftliche Entscheidungen zu verstehen.