BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – Gericht und Verfassungsorgan

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

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BUNDESFINANZHOF – Oberstes Gericht in Steuer- und Zollsachen

Der Bundesfinanzhof ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er ist einer der gemäß Artikel 95 des Grundgesetzes errichteten fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Er ist die letzte Gerichtsinstanz für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Zollrechts, jedoch nicht für die damit zusammenhängenden Strafverfahren; für sie ist die allgemeine Strafgerichtsbarkeit (letztinstanzlich der Bundesgerichtshof) zuständig.

Aufgabe des Bundesfinanzhofs ist es nicht nur, die Steuergesetze auszulegen und dabei unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen, sondern auch, das Recht durch folgerichtige Entfaltung des Gesetzeszwecks fortzubilden (§ 11 Absatz 4 der Finanzgerichtsordnung). Überdies hat der Bundesfinanzhof zu prüfen, ob das jeweilige Steuergesetz verfassungsgemäß ist. Hält er ein Steuergesetz für verfassungswidrig, muss er das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen (Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes).

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat oftmals eine erhebliche Breitenwirkung für die Rechtspraxis der Finanzverwaltung und damit erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Der Bundesfinanzhof entscheidet zwar jeweils nur über die zutreffende Rechtsanwendung in einem konkreten Streit zwischen einer Steuerbürgerin oder einem Steuerbürger und einer Finanzbehörde. Obwohl seine Entscheidungen nur diese Beteiligten binden, sind sie jedoch maßgebend für die Besteuerung auch anderer Steuerbürgerinnen und -bürger, bei denen gleiche oder ähnliche Sachverhalte vorliegen. Denn die in den Urteilen und Beschlüssen des Bundesfinanzhofs formulierten Rechtssätze finden regelmäßig Eingang in die Steuerrichtlinien und in die sonstigen Verwaltungsanweisungen, nach denen sich die Rechtspraxis der Finanzbehörden richtet.

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BUNDESGERICHTSHOF – Die Stellung  im Gerichtssystem

Der Bundesgerichtshof steht an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Diesen sogenannten ordentlichen Gerichten ist die Zivil- und Strafrechtspflege übertragen. In ihrem Bereich sind etwa 75 Prozent der Richter in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte gehören aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland zur Organisationshoheit der Bundesländer. Der Bundesgerichtshof ist hingegen ein Gericht auf Bundesebene. Er untersteht organisatorisch dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

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GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION – Auslegung von Unionsrecht

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist zuständig für die Auslegung von Unionsrecht. Nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (ehemals Art. 234 Abs. 3 EGV) muss der Bundesgerichtshof dem EuGH entscheidungsrelevante Zweifelsfragen insbesondere zur Auslegung der Europäischen Verträge zur Vorabentscheidung vorlegen.

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